Barrierefreiheitszugangsgesetz 2025 – was jetzt zu tun ist

Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitszugangsgesetz in Kraft. Für öffentliche Stellen und viele private Anbieter bedeutet das: Webseiten und Apps müssen bis dahin die Vorgaben der WCAG 2.1 Level AA erfüllen. Konkret geht es um folgende Bereiche:

  • Alternativtexte für alle Bilder und Icons
  • Navigation per Tastatur ohne Mauszwang
  • Kontraste und skalierbare Schriftgrößen
  • Beschriftete Formulare und barrierefreie PDF-Dokumente
  • Untertitel für Videos sowie Audio-Beschreibungen

Wir empfehlen folgenden Ablauf:

  1. Audit: Wir prüfen Ihre bestehende Seite automatisiert und manuell, um die größten Baustellen zu identifizieren.
  2. Konzept & Umsetzung: Auf Basis der Analyse passen wir Layout, Code und Inhalte an – inklusive Testing mit Screenreadern.
  3. Validierung: Nach Fertigstellung führen wir erneut Tests durch und erstellen einen Prüfbericht.
  4. Monitoring: Wir richten ein kleines Monitoring-Tool ein, damit Sie auch nach dem Go-Live Veränderungen sofort erkennen.

Dieser Prozess sorgt nicht nur für Gesetzeskonformität, sondern verbessert langfristig die Nutzerfreundlichkeit für alle Besucher – vom älteren Herrn ohne IT-Erfahrung bis zum Smartphone-Poweruser.