Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitszugangsgesetz in Kraft. Für öffentliche Stellen und viele private Anbieter bedeutet das: Webseiten und Apps müssen bis dahin die Vorgaben der WCAG 2.1 Level AA erfüllen. Konkret geht es um folgende Bereiche:
- Alternativtexte für alle Bilder und Icons
- Navigation per Tastatur ohne Mauszwang
- Kontraste und skalierbare Schriftgrößen
- Beschriftete Formulare und barrierefreie PDF-Dokumente
- Untertitel für Videos sowie Audio-Beschreibungen
Wir empfehlen folgenden Ablauf:
- Audit: Wir prüfen Ihre bestehende Seite automatisiert und manuell, um die größten Baustellen zu identifizieren.
- Konzept & Umsetzung: Auf Basis der Analyse passen wir Layout, Code und Inhalte an – inklusive Testing mit Screenreadern.
- Validierung: Nach Fertigstellung führen wir erneut Tests durch und erstellen einen Prüfbericht.
- Monitoring: Wir richten ein kleines Monitoring-Tool ein, damit Sie auch nach dem Go-Live Veränderungen sofort erkennen.
Dieser Prozess sorgt nicht nur für Gesetzeskonformität, sondern verbessert langfristig die Nutzerfreundlichkeit für alle Besucher – vom älteren Herrn ohne IT-Erfahrung bis zum Smartphone-Poweruser.