Machen wir uns nichts vor, seit nunmehr über einem Jahr müssen auch wir in Deutschland mit den Folgen der Coronapandemie leben, das trifft vor allem kleine Betriebe besonders hart.
Die Bundesregierung bietet hier Unterstützung an und das Überbrückungsgeld III bietet interessante Hilfen für die Digitalisierung Ihres Betriebes.

Die Digitalisierung

Beginnen wir also direkt: zusätzlich zu den anderen Posten, bei denen die Regierung aushilft, kann man bei dem Überbrückungsgeld III bis zu 20.000€ für die Digitalisierung und Modernisierung des Betriebes bekommen.

Mögliche Einsatzzwecke sind hier etwa:

  • Auf- oder Ausbau eines Onlineshops
  • Auf- oder Ausbau einer Webseite
  • Eintrag in eine Online-Plattform (z.B. unsere Grünberg-App oder unsere Mücke-App)
  • Anschaffung einer App für Kunden
  • Betreuung einer Social Media Plattform (Facebook, Instagram etc.)
  • Ausbau des firmeneigenen WLANs (etwa durch einen Glasfaseranschluss)
  • Anschaffung von PCs und Programmen (z.B. bei Gill-IT in Grünberg)
  • Anschaffung von Smartphones/ Tablets zur Kontaktnachverfolgung
  • Weiterbildungen zur Digitalisierung

Sie sehen, die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig. Und die Pandemie hat uns gezeigt: das Vorhandensein einer Internetpräsenz ist wichtig und wird in den kommenden Jahren ein noch bedeutenderer Teil jedes Unternehmens werden.
Kunden erwarten ein seriöses und sicheres Auftreten auch im Internet. Zur Gewinnung von Informationen, aber auch für den Kontakt mit dem Unternehmen. Wie Sie sich hier präsentieren wird den Ruf Ihres Betriebes maßgeblich beeinflussen.

Eine Investition drängt sich also auf, gerade mit der Möglichkeit von der Regierung 20.000€ zu erhalten.
Der Schritt erscheint also jetzt sinnvoll.

Wer kann sich bewerben?

Grundsätzlich kann sich jeder bewerben, egal, ob Unternehmen oder Selbstständiger.
Mit der neuen Verordnung gilt dies auch nun für Start-ups, die bis zum 31.10.2020 gegründet wurden. Diese waren bei dem Überbrückungsgeld II noch von der Bewerbung ausgeschlossen.

Wo & wie bewirbt man sich?

Die Stellung des Antrages erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder über einen vereidigten Buchprüfer.
Die Kosten, die Ihnen bei der Bewerbung bestehen werden ebenfalls von der Regierung übernommen.

Wichtig ist hier die Wahrung der Fristen!
Anträge können NUR bis zum 31. August 2021 gestellt werden, verpassen Sie also nicht Ihre Chance!

Neben dem Eigenkapitalzuschuss und der Bezuschussung betrieblicher Fixkosten (lesen Sie für ausführliche Informationen dazu diesen Artikel von uns) ist die Digitalisierungshilfe wohl der interessanteste Teil des Überbrückungsgeldes III und einer, von dem Sie besonders stark profitieren können.

Zögern Sie also nicht und sprechen Sie uns an, wenn Sie Beratung bei der Erstellung einer Webseite brauchen, wir helfen gerne!

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient nicht als Grundlage für Ansprüche und hat einen rein informativen Charakter. Er wurde von uns nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen, ist aber nicht belastbar und wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.

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